Vertreten

Ich vertrete meine Mandanten vor Ämtern, zum Beispiel dem Finanzamt, Behörden und Finanzgerichten, insbesondere auf folgenden Fachgebieten:

  • Finanzamt
  • Finanzgericht
  • Bundesfinanzhof
  • Betriebsprüfung
  • Steuerfahndung
  • Steuerstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Vermögensverwaltung
  • Testamentsvollstreckung
  • Liquidation
  • Treuhändigkeit

ziel 1

Finanzamt

Meine Vertretungsleistung umfasst beispielsweise die Antragstellung, sowie die Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber dem Finanzamt.

ziel 2

Finanzgericht

Führt ein Einspruchsverfahren beim Finanzamt nicht zu dem erwünschten Erfolg, sollte durch einen Steuerberater geprüft werden, ob eine Klage bei dem zuständigen Finanzgericht Aussicht auf Erfolg hat. Hierbei sind unter Kenntnis des Steuerrechts eine Reihe von Formalitäten und Fristen einzuhalten. Ich bin befugt, meine Mandanten vor allen deutschen Finanzgerichten zu vertreten.

ziel 3

Bundesfinanzhof

Meine Kanzlei vertritt Sie bei Klagen vor Finanzgerichten und bei Revisionen vor dem Bundesfinanzhof.

ziel 4

Betriebsprüfung

Ich unterstütze meine Mandanten während der Betriebsprüfung, nehme an der Schlussbesprechung teil und überprüfe den Betriebsprüfungsbericht, auch wenn die Buchhaltung und die Jahresabschlüsse nicht von mir erstellt wurden.

ziel 5

Steuerfahndung

Ich berate und vertrete Privatpersonen, Manager und Unternehmer in allen Fragen des Steuerstrafrechts. Als erfahrener Steuerberater unterstütze ich Sie professionell und diskret von der vorbeugenden Beratung bis zur Vertretung in Steuerstrafverfahren.

ziel 6

Steuerstrafrecht und Ordnungwidrigkeitenrecht

Im Wirtschaftsrecht, Steuerrecht aber auch in vielen anderen Bereichen finden sich immer mehr Vorschriften, die strikt einzuhalten sind. Ein Verstoß dagegen ist häufig zumindest als Ordnungswidrigkeit qualifiziert und mit zum Teil empfindlichen Geldbußen belegt. Sollte Sie der Vorwurf treffen, einen Verstoß gegen eine solche Vorschrift oder gar eine Straftat begangen zu haben, stehe ich Ihnen auch in dieser schwierigen Situation zur Seite. Gemeinsam werden wir nach einer Lösung suchen. 

Aufgrund der Verschärfung des Steuerstrafrechts wird diese Problematik in den kommenden Jahren noch an Gewichtigkeit zunehmen. 

ziel 7

Vermögensverwaltung

Bei einer professionellen privaten Vermögensverwaltung durch meine Kanzlei profitieren Sie von einer konsequenten Strategie mit einem Ziel: Die Optimierung und Vermehrung Ihres Vermögens. 

ziel 8

Testamentsvollstreckung

Als Steuerberater, der auf Steuerrecht, Erb- und Gesellschaftsrecht spezialisiert ist, kann ich schon im Vorfeld die Testamentsvollstreckung vorbereiten und bei der Gestaltung des Testaments mitwirken. Durch die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung habe ich volle Einsicht in Ihre Finanzen und somit einen entscheidenden Vorteil gegenüber Rechtsanwälten oder Notaren. 

Als Steuerberater verfüge ich umfassend über die fachlichen Vorraussetzungen und jahrelange Erfahrung im Umgang mit der Übergabe von Vermögenswerten, um als Treuhänder alle Wünsche des Erblassers verfolgen zu können. So kann der Wille des Verstorbenen exakt nach dem Wortlaut des Testaments umgesetzt werden.

ziel 9

Liquidation

Ich berate Sie bei Liquidationen, insbesondere bei deren steuerlichen Auswirkungen auf Bereiche der Ertrags-, Umsatz- und Gewerbesteuern, was im Zusammenhang mit der betrieblichen Bilanz bedeutsam wird. 

ziel 10

Treuhändigkeit

Seit vielen Jahren betreue ich als Treuhandspezialist Vermögenswerte, wenn es um Gesellschaftsbeteiligungen oder Mittelverwendungskontrollen geht bzw. die Überwachung von Anlagestrategien. Dabei nehme ich auch treuhänderisch Gesellschafterrechte aller Art wahr. In besonderen Fällen stehe ich für Aufsichtsrats- und Beiratsmandate zur Verfügung.