Begutachten

Ich helfe meinen Mandanten bei folgenden Begutachtungen, zum Beispiel von Unternehmen in Gerichtsverfahren und Unternehmensbewertungen:

  • Gerichtsgutachten
  • Schiedsgutachten
  • Auseinandersetzungsgutachten
  • Unternehmensbewertungsgutachten

ziel 1

Gerichtsgutachten

Als Steuerberater erstelle ich auch Gerichtsgutachten, in die ich mein Fachwissen und meine langjährige Berufserfahrung einbringe. Das Ziel solcher Gutachten ist, dass es als Beweismittel in Gerichtsverfahren eingebracht wird. 

ziel 2

Schiedsgutachten

In meiner Funktion als Steuerberater trete ich auch als Schiedsgutachter auf. Die Tätigkeit als Schiedsrichter oder Schiedsgutachter ist eine häufig angewandte Methode, Konflikte zwischen streitenden Parteien beizulegen und sie einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen (insbesondere bei Unternehmenskäufen bzw. Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern oder Ehe-/Lebenspartnern). Hierfür ist der Steuerberater einerseits aufgrund seiner fachlichen Kompetenz geeignet, andererseits ist er berufsrechtlich dazu verpflichtet, unabhängig, eigenverantwortlich und verschwiegen zu handeln.


ziel 3

Auseinandersetzungsgutachten

In Auseinandersetzungen (gerichtlich und außergerichtlich) nehme ich Stellung zu allen Themenkreisen, die dem steuerberatenden Beruf zuzuordnen sind und die dem Rahmen der Berufsordnung für Angehörige der steuerberatenden Berufe entsprechen.

ziel 4

Unternehmensbewertungsgutachten

Unternehmensbewertungsgutachten erstelle ich insbesondere bei Unternehmenskäufen oder -verkäufen, Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und Ehe-/Lebenspartnern und jeglicher Form von Anteilübertragungen.